Der gerichtlich zertifizierte und vereidigte Sachverständige ist ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtendes Hilfsorgan des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, welcher aufgrund seiner bei Gericht nachgewiesenene Sachkunde vereidigt wurde. Darunter versteht man überdurchschnittliche oder besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen auf einem oder mehreren Gebieten.
Die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen werden von den Präsidenten der Landesgerichte als Zertifizierungsstelle in die elektronische Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher eingetragen.
Der Sachverständige hat die mit seinem Eid (§ 5 Abs. 1 SDG) übernommenen Verpflichtungen bei jeder Sachverständigentätigkeit, unabhängig in wessen Auftrag sie auch immer erfolgt, sorgfältig und gewissenhaft einzuhalten. Sowohl im Verfahren vor den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden, als auch bei Privatgutachten.
Der Sachverständige hat alle gemachten Wahrnehmungen aus Augenschein und Aktenlage, treu und vollständig anzugeben und den Befund und das Gutachten nach besten Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft, der Kunst, der Technik, des Gewerbes oder seines Fachgebietes abzugeben.
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SV Paul Herzog MBA
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