Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige, nimmt die Bewertung von
Immobilien / Liegenschaften völlig unabhängig und kompetent aus Gutachtersicht vor und das stellt
eine unverzichtbare Voraussetzung für jedes Immobiliengeschäft dar.
Wann benötigen Sie einen Sachverständigen im Immobilienwesen?
Wann macht es Sinn, dass ich für Sie tätig werde und ein Bewertungsgutachten erstelle?
In einer Zeit, wo Immobilien und Liegenschaften immer mehr an Bedeutung gewinnen, steigt der Bedarf an kompetenter Immobilienbewertung, da eine transparente Nachvollziehbarkeit von Liegenschaftstransaktionen eine unbedingte Notwendigkeit darstellt.
Die Vernetzung von profunden Marktkenntnissen und langjähriger Bewertungspraxis in Verbindung mit einer systematischen Datenanalyse liefert eine objektive Grundlage und Voraussetzung für die Bewertung und die Erstellung eines transsparenten, nachvollziehbaren und verständlichen Gutachtens.
Die Erstellung von Liegenschaftsbewertungen erfolgt gemäß dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) und der ÖNORM B1802. In Form von Vergleichswert – Sachwert – und Ertragswertgutachten.
Sowohl Immobilienbestände als auch Neuinvestitionen bedürfen einer klaren Strategie und eines strukturierten, qualifizierten Managements. Die professionelle Analyse ihres Immobilienbestandes und die Erstellung einer optimalen Strategie, sind in der heutigen Zeit unverzichtbar.
Ich erstelle Ihnen ein Konzept hinsichtlich ihres Immobilienbestandes unter den Gesichtspunkten: Erhaltung, Bewirtschaftung, Risiken, Renditen und Entwicklungspotentialen bzw. Optimierung.
Auf Ihren Wunsch begleite ich sie auf diesem Weg des „Portfoliomanagements“ und setze mit Ihnen gemeinsam, die festgelegte Strategie um.
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SV Paul Herzog MBA
m. +43 664 5364288 | paul@sv-herzog.at
A-5760 Saalfelden am Steinernen Meer | Bsuch 201