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Liegenschaftsbewertungsgesetz LBG

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Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) ist ein spezialisiertes Gesetz in Österreich, das die Bewertung von Immoblien regelt.Es legt klare Richtlinien und Methoden für die Bewertung von Liegenschaften fest, um sicherzustellen, dass der ermittelte Verkehrswert realistisch und objektiv ist. 

Methoden der Liegenschaftsbewertung

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Im Einklang mit dem LBG gibt es verschiedene anerkannte Methoden zur Bewertung von Immobilien: 

  • Vergleichswertverfahren: Hierbei werden aktuelle Verkaufspreise von ähnlichen Liegenschaften (Grundstücken)in ähnlicher Lage verglichen. Dies findet insbesonders bei der Ermittlung des Bodenwertes Anwendung.
  • Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird häufig bei Ertrtagsimmobilien (Wohn - Geschäftshäuser, Wohn-ungen...) angewendet und berücksichtigt die erwarteten Erträge aus der Immobilie.
  • Sachwertverfahren: Diese Methode berücksichtigt sowohl den Wert des Grundstücks als auch den Wert der Gebäude und sonstigen Anlagen.

 

Einflussfaktoren auf die Liegenschaftsbewertung

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Verschiedene Faktoren können den Verkehrswert einer Immobilie beeinflussen, und das LBG berücksichtigt dies:

  • Lage und Umgebung: Der Standort und die nähere Umgebung der Immobilie spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung.
  • Zustand der Immobilie: Aspekte wie Alter, Größe und der bauliche Zustand der Immobilie fließen in die Bewertung ein.
  • Marktbedingungen: Aktuelle Markttrends, Angebot und Nachfrage, sowie andere ökonomische Faktoren beeinflussen den Wert.

Nutzungsdauer bei Immobilien

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Die Nutzungsdauer einer Immobilie bezeichnet den Zeitraum, in dem sie genutzt werden kann. Die Bauweise und ver-wendeten Materialien spielen eine große Rolle.

Gesamtnutzungsdauer (GND) steht für die Zeitspanne von der Fertigstellung einer baulichen Anlage bis zum Verlust ihrer Nutzbarkeit. Die übliche Gesamtnutzungsdauer berücksichtigt in angemessener Weise, sowohl die technische Lebensdauer, als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Die technische Lebensdauer wird von der Qualität des Bau-materials bestimmt.
Unter der wirtschaftlichen Nutzungsdauer versteht man die Zeitspanne, in der ein Gebäude zu den jeweils vorherrsch-enden wirtschaftlichen Bedingungen entsprechend seiner Zweckbestimmung allgemein wirtschaftlich nutzbar ist. 

Restnutzungsdauer (RND) bezeichnet die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirt-schaftung voraussichtlich noch genutzt werden kann


Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG)

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Dieses Bundesgesetz regelt die Rechtsform des Wohnungs-eigentums, insbesondere die Voraussetzungen, die Begründung, den Erwerb und das Erlöschen von Wohnungs-eigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsbewerber, des Wohnungseigentums-organisators und des Verwalters, die Verwaltung der Liegenschaft, die Eigentümergemeinschaft, die Ausschließung von Wohnungseigentümern, das vorläufige Wohnungseigentum des Alleineigentümers der Liegenschaft und das wohnungs-eigentumsrechtliche Außerstreitverfahren. 

Nutzwerte im Wohnungseigentum

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Der Nutzwert ist eine Maßzahl und drückt das Verhältnis eines Wohnungseigentumsobjektes zu den anderen Wohnungs-eigentumsobjekten derselben Liegenschaft aus. Er wird berechnet aus der Nutzfläche des Objektes und allfälliger Zu- und Abschläge für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften, das sind etwa die Lage innerhalb eines Stockwerkes oder eine bessere Grundrissgestaltung als andere Objekte des Hauses.

Ermittelt werden die Nutzwerte aufgrund eines Gutachtens von einem für den Hochbau zuständigen Ziviltechnikers oder eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für den Hochbau oder dem Immobilienwesen.

Die Nutzwertberechnung bestimmt das Verhältnis der Eigentumsanteile der einzelnen Miteigentümerinnen/der einzelnen Miteigentümer ( z.B. eines Wohnhauses) untereinander und legt einen Berechnungsschlüssel fest.

Ein Nutzwertgutachten legt die Aufteilung eines Gebäudes in seine Wohneinheiten bzw. deren Eigentumsverhältnisse fest. Sie dient der Berechnung von Betriebs- und Instandhaltungs-kosten und ist die Grundlage von Wohnungseigentums-verträgen.